Altbausanierung:
Förderung durch KfW-Kredit und/oder BAFA-Zuschuss

Altbausanierung mit Einzelmaßnahmen

passende Förderung

Mit uns erhalten Sie die passende Förderung – Ihr Sparschwein freut sich

Die passende Förderung für Ihr Projekt.

Gebäude mit älterem Baujahr haben meist hohe Heizkosten. Wenn Sie über eine energetische Sanierung Ihres Eigenheims nachdenken, ist es empfehlenswert, einen Energieberater hinzuzuziehen.

Dieser prüft die Sanierungsmaßnahmen auf Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit und kann Ihnen eine erste Kosteneinschätzung für Ihr Vorhaben geben.

Zudem prüft er, ob die Maßnahmen gefördert werden können und stellt nach Wunsch anschließend den Antrag auf Förderung bei dem jeweiligen Institut wie der KfW oder im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim BAFA.

 

BAFA-Zuschuss durch Baubegleitung Ihrer Maßnahme

Baubegleitung

Hohe energetische Qualität dank Baubegleitung

Die Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten ist bei Sanierungen und Neubauten notwendig, um bei den geplanten Maßnahmen eine hohe energetische Qualität zu erreichen und Fördermittel zu erhalten.

Gerade energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle erfordern eine besondere Aufmerksamkeit, um Wärmebrücken, Schimmelpilzbildung und Bauschäden zu vermeiden.

Durch nicht fachgerechte Ausführungen kann jedoch die erhoffte Einsparung ausbleiben. Beispiele hierfür sind fehlerhafte Dämmausführungen, vernachlässigte Wärmebrücken, nicht fachgerecht ausgeführte Luftdichtheitsmaßnahmen und Fehlen des hydraulischen Abgleichs an der Heizung. All dies kann zu einer Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit und damit zu höheren Amortisationszeiten führen.

Die Baubegleitung durch einen qualifizierten Energieberater dient der Optimierung der energetischen Qualität Ihres Gebäudes und verbessert die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens.

 

Wichtige Hinweise zum Erhalt einer Förderung

Um einen BAFA-Zuschuss oder einen günstigen KfW-Kredit für die gewünschte Sanierungsmaßnahme zu erhalten, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Fördermittelanträge beim BAFA bzw. bei der KfW müssen VOR Beginn des Bauvorhabens gestellt und genehmigt werden
  • Zur Erstellung der Fördermittelanträge ist ein bei der DENA (Deutsche Energie-Agentur) gelisteter Energie-Effizienz-Experte notwendig. Dieser muss zudem die Sanierung begleiten und die Durchführung beim BAFA bestätigen
  • Fördermittel können kombiniert werden. So erhalten Sie beispielsweise für einen Fenstertausch einen Zuschuss von derzeit 15 – 20 %. Die Baubegleitung durch einen Energieberater wird für dieses Vorhaben ebenfalls bezuschusst – sogar mit 50 %. Abhängig von Ihrem Wohnort erhalten Sie von Ihrer Gemeinde evtl. weitere Zuschüsse für Ihr Vorhaben
  • Günstige KfW-Kredite werden bei der Hausbank gestellt. Die Banken informieren jedoch nur selten darüber, da sie ihre eigenen, teureren Kredite anbieten möchten

Einzelmaßnahmen: Was genau und wie hoch wird bezuschusst?

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 Euro (brutto).

Die förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit beschränkt.

Die folgende Tabelle führt einige vom BAFA geförderte Leistungen mit dem jeweiligen Fördersatz auf:

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Fördersatz
Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden 15 – 20 %
Austausch von Fenstern, Außentüren 15 – 20 %
Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen z. B. Rollläden, Raffstores 15 – 20 %
Einzelmaßnahmen an der Heizungsanlage / Anlagentechnik / Heizungsoptimierung Fördersatz
Heizungsoptimierung: z. B. Einbau einer Fußbodenheizung 15 – 20 %
Wärmepumpen 25 – 35 %
Solarthermieanlagen 25 %
Biomasseanlagen (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen ist ein Zuschuss von 5 Prozentpunkten möglich – Innovationsbonus Biomasse) 10 – 25 %
EE-Hybridheizungen mit Biomasseheizung 20 – 35 %
EE-Hybridheizungen ohne Biomasseheizung 25 – 35 %
Errichtung, Erweiterung, Umbau eines Gebäudenetzes
Mindestens 55 % Anteil EE im Wärmemix
25 – 35 %
Anschluss an ein Gebäudenetz
Mindestens 25 % Anteil EE im Wärmemix
25 – 35 %
Anschluss an ein Wärmenetz
Mindestens 25 % Anteil EE im Wärmemix oder Primärenergiefaktor höchstens 0,6
25 – 35 %
Einbau oder Austausch der Lüftungsanlage 15 – 20 %

Stand 15.08.2022

 

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl, Gas oder Kohle betriebenen Heizungsanlage ein Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden.

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

 

Ablauf: Baubegleitung einer Einzelmaßnahme

  1. Vor Baubeginn
  • Erstgespräch zur Sanierungsmaßnahme
  • Prüfung und Optimierung der Handwerkerangebote auf Förderfähigkeit
  • Aufnahme und Simulation der Gebäudehülle sowie Anlagentechnik
  • Erstellung der Fördermittelanträge
  • Nach Bestätigung durch das BAFA kann die Baumaßnahme beginnen
  1. Während der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme(n):
  • Baustellenbegehung und Protokollierung der Baumaßnahme(n) mit stichprobenartiger Prüfung der energetisch relevanten Bauleistungen durch den Energieberater
  1. Nach Fertigstellung der Maßnahme(n):
  • Bestätigung der Durchführung durch den Energieberater beim BAFA
  • Abschlussgespräch und Empfehlungen für weitere Sanierungsmaßnahmen
  • Erhalt der Fördermittel
Menü
Telefon
Beratung

Telefon:

Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 09:00 – 17:00 Uhr
Sa-So: Geschlossen

Beratung

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.