Altbausanierung mit Einzelmaßnahmen
Die passende Förderung für Ihr Projekt.
Gebäude mit älterem Baujahr haben meist hohe Heizkosten. Wenn Sie über eine energetische Sanierung Ihres Eigenheims nachdenken, ist es empfehlenswert, einen Energieberater hinzuzuziehen.
Dieser prüft die Sanierungsmaßnahmen auf Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit und kann Ihnen eine erste Kosteneinschätzung für Ihr Vorhaben geben.
Zudem prüft er, ob die Maßnahmen gefördert werden können und stellt nach Wunsch anschließend den Antrag auf Förderung bei dem jeweiligen Institut wie der KfW oder im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim BAFA.
BAFA-Zuschuss durch Baubegleitung Ihrer Maßnahme
Die Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten ist bei Sanierungen und Neubauten notwendig, um bei den geplanten Maßnahmen eine hohe energetische Qualität zu erreichen und Fördermittel zu erhalten.
Gerade energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle erfordern eine besondere Aufmerksamkeit, um Wärmebrücken, Schimmelpilzbildung und Bauschäden zu vermeiden.
Durch nicht fachgerechte Ausführungen kann jedoch die erhoffte Einsparung ausbleiben. Beispiele hierfür sind fehlerhafte Dämmausführungen, vernachlässigte Wärmebrücken, nicht fachgerecht ausgeführte Luftdichtheitsmaßnahmen und Fehlen des hydraulischen Abgleichs an der Heizung. All dies kann zu einer Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit und damit zu höheren Amortisationszeiten führen.
Die Baubegleitung durch einen qualifizierten Energieberater dient der Optimierung der energetischen Qualität Ihres Gebäudes und verbessert die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens.
Wichtige Hinweise zum Erhalt einer Förderung
Um einen BAFA-Zuschuss oder einen günstigen KfW-Kredit für die gewünschte Sanierungsmaßnahme zu erhalten, sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Fördermittelanträge beim BAFA bzw. bei der KfW müssen VOR Beginn des Bauvorhabens gestellt und genehmigt werden
- Zur Erstellung der Fördermittelanträge ist ein bei der DENA (Deutsche Energie-Agentur) gelisteter Energie-Effizienz-Experte notwendig. Dieser muss zudem die Sanierung begleiten und die Durchführung beim BAFA bestätigen
- Fördermittel können kombiniert werden. So erhalten Sie beispielsweise für einen Fenstertausch einen Zuschuss von derzeit 15 – 20 %. Die Baubegleitung durch einen Energieberater wird für dieses Vorhaben ebenfalls bezuschusst – sogar mit 50 %. Abhängig von Ihrem Wohnort erhalten Sie von Ihrer Gemeinde evtl. weitere Zuschüsse für Ihr Vorhaben
- Günstige KfW-Kredite werden bei der Hausbank gestellt. Die Banken informieren jedoch nur selten darüber, da sie ihre eigenen, teureren Kredite anbieten möchten
Einzelmaßnahmen: Was genau und wie hoch wird bezuschusst?
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 Euro (brutto).
Die förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit beschränkt.
Die folgende Tabelle führt einige vom BAFA geförderte Leistungen mit dem jeweiligen Fördersatz auf:
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle | Fördersatz |
Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden | 15 – 20 % |
Austausch von Fenstern, Außentüren | 15 – 20 % |
Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen z. B. Rollläden, Raffstores | 15 – 20 % |
Einzelmaßnahmen an der Heizungsanlage / Anlagentechnik / Heizungsoptimierung | Fördersatz |
Heizungsoptimierung: z. B. Einbau einer Fußbodenheizung | 15 – 20 % |
Wärmepumpen | 25 – 35 % |
Solarthermieanlagen | 25 % |
Biomasseanlagen (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen ist ein Zuschuss von 5 Prozentpunkten möglich – Innovationsbonus Biomasse) | 10 – 25 % |
EE-Hybridheizungen mit Biomasseheizung | 20 – 35 % |
EE-Hybridheizungen ohne Biomasseheizung | 25 – 35 % |
Errichtung, Erweiterung, Umbau eines Gebäudenetzes Mindestens 55 % Anteil EE im Wärmemix |
25 – 35 % |
Anschluss an ein Gebäudenetz Mindestens 25 % Anteil EE im Wärmemix |
25 – 35 % |
Anschluss an ein Wärmenetz Mindestens 25 % Anteil EE im Wärmemix oder Primärenergiefaktor höchstens 0,6 |
25 – 35 % |
Einbau oder Austausch der Lüftungsanlage | 15 – 20 % |
Stand 15.08.2022
Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl, Gas oder Kohle betriebenen Heizungsanlage ein Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Ablauf: Baubegleitung einer Einzelmaßnahme
- Vor Baubeginn
- Erstgespräch zur Sanierungsmaßnahme
- Prüfung und Optimierung der Handwerkerangebote auf Förderfähigkeit
- Aufnahme und Simulation der Gebäudehülle sowie Anlagentechnik
- Erstellung der Fördermittelanträge
- Nach Bestätigung durch das BAFA kann die Baumaßnahme beginnen
- Während der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme(n):
- Baustellenbegehung und Protokollierung der Baumaßnahme(n) mit stichprobenartiger Prüfung der energetisch relevanten Bauleistungen durch den Energieberater
- Nach Fertigstellung der Maßnahme(n):
- Bestätigung der Durchführung durch den Energieberater beim BAFA
- Abschlussgespräch und Empfehlungen für weitere Sanierungsmaßnahmen
- Erhalt der Fördermittel
Förderung mittels Steuerbonus
Neben der BAFA-Förderung gibt es auch die Möglichkeit, sich die oben aufgeführten Einzelmaßnahmen über den Steuerbonus gemäß Einkommensteuergesetz § 35c (EStG) fördern zu lassen.
Für jedes Haus/jede Wohnung ist eine Förderung von 20 Prozent der Sanierungskosten möglich. Maximal 40.000 Euro können in einem Zeitraum von drei Jahren von der Steuer abgesetzt werden. Demzufolge betragen die förderfähigen Kosten maximal 200.000 €.
Wer kann den Steuerbonus für die Sanierung nutzen?
Den Steuerbonus für Sanierungskosten können Eigenheimbesitzer in Anspruch nehmen, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen. Dies gilt auch für Zweit- oder Ferienwohnungen, jedoch nicht für vermietete Wohnungen. Wenn es sich um berufliche Arbeitszimmer handelt, muss der Anteil der Baumaßnahme, der auf das Arbeitszimmer entfällt, von den Kosten abgezogen werden.
Um den Steuerbonus zu erhalten, dürfen die Sanierungskosten nicht bereits anderweitig steuerlich berücksichtigt oder als öffentlich geförderte Maßnahme abgezogen worden sein. Der Steuerbonus bietet somit eine Alternative für diejenigen, die keine KfW- oder BAFA-Förderung für ihre Sanierung in Anspruch nehmen möchten oder können.
Wie kann der Steuerbonus beantragt werden?
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten können im selben Kalenderjahr die Sanierungskosten erstmals steuerlich abgesetzt werden. Der Steuerbonus mit einem möglichen Zuschuss von 20 Prozent wird über einen Zeitraum von drei Jahren über die Steuererklärung zurückerstattet.
Ablauf der Auszahlung der Förderung über 3 Jahre:
1. Jahr und 2. Jahr: Ermäßigung der Einkommenssteuer um 7 Prozent der Sanierungskosten – maximal 14.000 €
3. Jahr: Ermäßigung der Einkommensteuer um 6 Prozent der Sanierungskosten – maximal 12.000 €
Die Kosten für den Energieberater können mit 50 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Diese Kosten werden nicht wie die Maßnahmen über drei Jahre verteilt abgesetzt, sondern einmalig im ersten Jahr der Fertigstellung der Maßnahme(n).
Wichtige Hinweise und Voraussetzungen:
- Ist die Steuerlast geringer als die förderfähigen Kosten, erhalten Sie nicht die volle Förderquote von 20 %. Kurz gesagt: Zahlen Sie weniger Einkommenssteuer als abgesetzt werden kann, bekommen Sie weniger als 20 % zurück. Daher empfehlen wir Ihnen eindringlich, einen Steuerberater mit einzubinden!
- Das Haus muss zum Zeitpunkt der Sanierung mindestens 10 Jahre alt sein
- Rechnungen müssen in deutscher Sprache ausgefertigt sein und unbar gezahlt werden (Überweisung)
- Eigenleistungen sind NICHT förderfähig
- Die Sanierungsmaßnahme(n) muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden
Ablauf der Baubegleitung zum Steuerbonus
Für den Erhalt des Steuerbonus ist eine Fachunternehmererklärung zu erstellen, in der die Maßnahmen entsprechend des Einkommensteuergesetz § 35c bestätigt werden. Da das EstG § 35c an die BEG-Richtlinie angelehnt ist, ist der Ablauf praktisch identisch zum Ablauf der BAFA-Baubegleitung, nur ohne die Antragstellung. Auch die Anforderungsniveaus entsprechen mit wenigen Abweichungen denen der BEG-Richtlinie.
Wann lohnt sich der Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen?
- Wenn eine Antragstellung beim BAFA oder der KfW nicht möglich war oder vergessen wurde
- Wenn mit den Maßnahmen bereits begonnen wurde und der BAFA-Antrag aus Zeitgründen nicht möglich war
- Wenn schon bekannt ist, dass die Kosten den maximal geförderten Betrag beim BAFA/KfW überschreiten werden. So können die Maßnahmen gesplittet und zum Teil über den Steuerbonus gefördert werden (Fördermittel-Optimierung)
Optimierung der Fördermittel
Beispiel: Sie planen, bei Ihrem Einfamilienhaus das Dach zu sanieren und die Dachflächenfenster zu tauschen. Insgesamt betragen die Kosten 70.000 € wovon die neuen Dachflächenfenster 10.000 € kosten.
Nach der BEG-Richtlinie ist in diesem Fall ein Zuschuss von 20 % möglich, jedoch maximal für 60.000 €.
Aufteilung der Kosten und geteilte Förderung:
- Dachsanierung: 60.000 € werden als BEG-Einzelmaßnahme zu 20 % gefördert
- Dachflächenfenster: 10.000 € werden über den Steuerbonus zu 20 % gefördert
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