Energieausweis:
Arten, Beantragung und Kosten

Energieausweis-Energieklassen

Wie effizient ist Ihre Immobilie?

Ein Energieausweis dient der Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes und gibt dessen Energieeffizienzklasse an.

Beim Bau, Umbau oder der Erweiterung von Gebäuden muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Energieausweis ausgestellt werden, der unter
Umständen Mietern oder potenziellen Käufern auf Verlangen vorgelegt werden muss.

Wird eine Immobilie ohne vorhandenen oder mit einem fehlerhaften Energieausweis verkauft oder neu vermietet, drohen hohe Bußgelder.

Nach einer Sanierung muss ein Energieausweis jedoch auch dann erstellt werden, wenn die Immobilie nicht verkauft oder vermietet wird.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

  • Der Bedarfsausweis
  • Der Verbrauchsausweis

Der Bedarfsausweis:

Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch ein technisches Gutachten errechnet, das auf dem Zustand des Gebäudes anhand bauphysikalischer Daten wie Gebäudegröße, Fenster oder die Qualität der Dämmung basiert. Anders als beim Verbrauchsausweis wird dabei nicht der Energieverbrauch durch die Bewohner berücksichtigt.

Der Verbrauchsausweis:

Der Verbrauchsausweis orientiert sich für die Ermittlung der Energieeffizienz am tatsächlichen Energieverbrauch. Die Datenerhebung ist mit dieser Methode relativ einfach, sodass ein Energieausweis kostengünstig erstellt werden kann. Jedoch sind die Daten stark vom Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig, was das Endergebnis verfälschen kann. Auch ein Vergleich mit anderen Häusern ist so schwer möglich.

Seit dem 01.10.2008 kann nicht mehr für alle Gebäude ein Verbrauchsausweis erstellt werden. Für alle vor 1978 erbauten Wohngebäude mit vier oder weniger Wohnungen ist ein Bedarfsausweis notwendig.

Welchen Energieausweis benötigen Sie nun?

Um diese Frage zu beantworten, sollten Sie einen Energie-Effizienz-Experten hinzuziehen. Sie möchten einen Energieausweis beantragen? Rufen Sie uns einfach an und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Grundlagen der Energieausweise

Energieausweis

Der richtige Energieausweis für Ihre Immobilie

Der Ablauf für die Erstellung eines Energieausweises ist grundsätzlich bei beiden Varianten ähnlich.

Für den Verbrauchsausweis benötigen wir lediglich folgende Informationen und Unterlagen:

  • Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen (Erdgas, Fernwärme, Heizöl)
  • Angaben zur Wohnfläche des Gebäudes. Diese finden Sie in der Heizkostenabrechnung oder der Baubeschreibung
  • Baujahr der Heizungsanlage. Die ist u. a. im Abgasmessprotokoll des Schornsteinfegers oder auf dem Typenschild zu finden
  • Digitale Fotos des Gebäudes

Da für den Bedarfsausweis die Berechnungen aufwändiger sind, benötigen wir hierzu Folgendes:

  • Grundriss des Gebäudes bzw. Pläne des Architekten
  • Baujahr des Gebäudes
  • Angaben über erfolgte Sanierungen oder Änderungen am Gebäude (bspw. Anbau)
  • Details zur technischen Ausstattung wie Heizung, Trinkwarmwasser-Erzeugung, Lüftungsanlage, Einsatz erneuerbarer Energien wie Wärmepumpe, PV-Anlage, etc.
  • Details zu den Bauteilen Fenster, Außenwände, Dach und Dämmung

Im Idealfall liegt Ihnen noch die Baubeschreibung Ihres Hauses vor. Dort sind in der Regel sämtliche Daten zu Ihrem Gebäude enthalten. Zwischenzeitliche Veränderungen sind natürlich zu berücksichtigen.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis hängen davon ab, ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt. Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist mit Preisen ab 80 € der günstigere von beiden. Angebote unter diesem Betrag stammen oftmals von unseriösen Anbietern. Die Kosten für einen qualitativ hochwertigen Energieausweis von einem seriösen Anbieter sollten sich in der nachfolgenden Preisspanne bewegen.

Mit diesen Kosten für einen Energieausweis können Sie rechnen:

Ausnahmeregelung zur Energieausweispflicht

Es gibt Ausnahmen, bei denen der Verkauf oder die Vermietung eines Gebäudes auch ohne Energieausweis möglich ist. Für Gebäude und Konstruktionen wie Traglufthallen, Stallanlagen, provisorische Bauten mit einer Nutzungsdauer von höchstens zwei Jahren oder Gebäude für religiöse Zwecke gilt die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nicht.

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